scheidung kosten verfahrenskosten
Verfahrenskostenhilfe: Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden; dann trägt der Staat Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise, ggf. mit späteren Ratenzahlungen.
Verfahrenskostenhilfe: Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden; dann trägt der Staat Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise, ggf. mit späteren Ratenzahlungen.